Kündigungsfrist Probezeit

Eine Frau in einem weißen Oberteil steht vor einem weißen Tisch. Auf dem Tisch steht ein Computer, der von einem Mann in hellblauem Hemd betätigt wird. Die Frau erklärt dem Mann das Thema: Kündigung Probezeit

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt gemäß § 622 BGB 14 Tage.
  • Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst nach Ablauf der Probezeit.
  • Eine fristlose Kündigung ist auch in der Probezeit möglich, jedoch nur aus wichtigem Grund.
  • Schwangere sind während der Probezeit besonders geschützt und können nicht gekündigt werden.

Wie ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit unterscheidet sich von der Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit. Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit ist im § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt und beträgt 14 Tage. Diese Kündigungsfrist gilt gleichermaßen für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei einer Kündigung muss kein Grund angegeben werden.

14 Tage Kündigungsfrist

Innerhalb der Probezeit kann jederzeit die Kündigung ausgesprochen werden. Das heißt, sie muss nicht zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats getätigt werden. Sie kann beliebig erfolgen. Das Arbeitsverhältnis endet dann exakt 14 Tage nach Zustellung der Kündigung.

Warum ist die Kündigungsfrist in der Probezeit verkürzt?

Die Probezeit ist dafür da, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber kennenlernen können. Ziel der Probezeit ist es, auszutesten, ob man zueinander passt. So besteht für beide Parteien die Möglichkeit, wieder schnell und unkompliziert aus dem Arbeitsverhältnis zu kommen. Natürlich muss in den zwei Wochen nach der Kündigung in der Probezeit trotzdem noch weitergearbeitet werden. Hier ist es unerheblich, welche Partei die Kündigung ausgesprochen hat.

Wann greift der allgemeine Kündigungsschutz?

Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst nach Ende der Probezeit. Diese beträgt in der Regel 6 Monate. Natürlich kann die Probezeit auch individuell ausgehandelt werden und zum Beispiel nur 3 Monate betragen.

Kann in der Probezeit fristlos gekündigt werden?

Eine fristlose Kündigung kann während der Probezeit erfolgen. Dies geht jedoch nur aus wichtigem Grund zum Beispiel bei eklatantem Fehlverhalten, Diebstahl oder Betrug.

Wie muss die Kündigung in der Probezeit erfolgen?

Die Kündigung muss nach den gesetzlichen Vorschriften schriftlich erfolgen.

Kann es Abweichungen zu den 14 Tagen Kündigungsfrist geben?

Natürlich ist es beiden Parteien selbst überlassen, die Kündigungsfrist in der Probezeit festzulegen. In manchen Tarifverträgen kann die Kündigungsfrist von der im BGB geregelten Frist abweichen.

Gibt es für besondere Personengruppen Sonderregelungen?

Auszubildenden, Minijobbern oder behinderten Menschen darf in der Probezeit gekündigt werden. Eine Ausnahme stellen Schwangere dar. Sie sind während der Probezeit von einer Kündigung ausgenommen und es greift ein besonders strenger Kündigungsschutz. Nach § 17 des Mutterschutzgesetzes dürfen schwangere Personen frühestens 4 Monate nach der Entbindung gekündigt werden.

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