Lohnabrechnung

Zwei Männer sitzen in Sesseln. Sie haben Laptops in der Hand. Im Hintergrund sind alte Maschinen zur Lohnabrechnung zu sehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Lohnabrechnung zeigt das Brutto- und Nettoentgelt und variiert monatlich je nach geleisteten Arbeitsstunden.
  • Die Pflichtangaben sind in § 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt.
  • Lohnabrechnungen müssen für 6 Jahre aufbewahrt werden, und dies kann sowohl in Papierform als auch digital erfolgen.
  • Die Kosten für eine Lohnabrechnung variieren zwischen 5 und 30 Euro pro Mitarbeiter pro Monat.

Was ist eine Lohnabrechnung?

Die Lohnabrechnung ist eine Form der Entgeltabrechnung und gibt einen Überblick über das Brutto- und Nettoentgelt. Im Gegensatz zur Gehaltsabrechnung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Lohn nach der tatsächlich erbrachten Stundenzahl. Der Endbetrag kann daher von Monat zu Monat variieren. Oft wird der Lohn deswegen zum 15. eines Monats ausgezahlt.

Welche Pflichtangaben müssen gemacht werden?

Die Pflichtangaben der Abrechnung sind in § 108 Abs. 3 Satz 1 GewO (Gewerbeordnung) geregelt.

Wer kann die Lohnabrechnung durchführen?

Um Abrechnungen durchzuführen, benötigt man lediglich Word oder Excel. Diese sind jedoch nur bei einer geringen Mitarbeiteranzahl von 2-3 Personen zu empfehlen. Einfacher geht es mit einer Abrechnungssoftware, die den Aufwand enorm verringert. Jedes Unternehmen kann die Abrechnungen mit solch einer Software selbst durchführen. Meist geschieht dies innerhalb der Personalabteilung. Man kann die Lohnabrechnung aber auch auslagern und an HR-Outsourcing-Dienstleister oder Steuerberater weitergeben.

Wie lange muss ich Lohnabrechnungen aufbewahren?

Die Aufbewahrungspflicht von Lohnabrechnungen im Steuerrecht liegt bei 6 Jahren. Der Zeitraum beginnt am 1. Januar des Folgejahres.

Art der Aufbewahrung

Die Lohnabrechnung muss nicht zwingend in Papierform vorliegen und darf auch digital gespeichert werden.

Was kostet eine Lohnabrechnung?

Die Kosten für eine Abrechnung variieren. Zum einen kommt es natürlich ganz darauf an, wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen man beschäftigt. Und zum anderen ist die Frage, wie komplex die Abrechnung ist und welches Servicelevel Unternehmen bei der Auslagerung beziehen möchten.

Je komplexer die Abrechnung, desto mehr kostet sie. Man kann sagen, dass eine Abrechnung pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter im Monat zwischen 5 und 30 Euro liegt, je nachdem an wen man sie auslagert und wie komplex die Anforderungen sind.

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Wo finde ich meine Steuernummer?

Die Steuernummer lässt sich auf der Lohnabrechnung gar nicht finden. Hier ist lediglich die Steueridentifikationsnummer aufgeführt. Die Steuernummer findet man auf einem Steuerbescheid oder einem Anschreiben vom Finanzamt. Aber auch nur, wenn man bereits einmal in seinem Leben eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat. Ansonsten hat man noch gar keine Steuernummer.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten