Das Wichtigste in Kürze:
- Der Lohnsteuerabzug ist der Prozess, bei dem die Lohnsteuer direkt vom Bruttogehalt durch den Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.
- Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer basierend auf der Steuerklasse und den steuerlichen Merkmalen der Beschäftigten.
- Beim Wechsel des Arbeitgebers müssen Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug vom vorherigen Arbeitgeber vorlegen.
- Die Bescheinigung wird normalerweise vom bisherigen Arbeitgeber ausgestellt.
Inhalt
Was ist Lohnsteuerabzug?
Bei dem Lohnsteuerabzug wird die Lohnsteuer direkt vom Bruttogehalt durch den Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Dieser Abzug ist Teil des Lohnabrechnungsprozesses und sorgt dafür, dass die Steuerverpflichtungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer automatisch und regelmäßig erfüllt werden.
Der Abzug der Lohnsteuer basiert auf den steuerlichen Informationen. Diese werden dem Arbeitgeber durch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung zur Verfügung gestellt. Steuermerkmale wie Steuerklasse und Freibeträge werden dementsprechend berücksichtigt.
Wie funktioniert der Lohnsteuerabzug?
Der Lohnsteuerabzug wird durch den Arbeitgeber auf Basis der Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und der entsprechenden Steuermerkmale berechnet. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem Bruttogehalt sowie den geltenden Steuersätzen und Freibeträgen.
Die Arbeitgeberseite berechnet zunächst den abzuziehenden Betrag. Daraufhin zieht sie ihn vom Gehalt ab und überweist ihn direkt an das zuständige Finanzamt. Die Höhe des Abzugs wird in der monatlichen Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dementsprechend genau sehen, wie viel Lohnsteuer einbehalten wurde.
Antrag auf Beteiligung und Bescheinigung für neuen Arbeitgeber
Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln oder neu in ein Arbeitsverhältnis eintreten, müssen sie dem neuen Arbeitgeber alle relevanten steuerlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehört insbesondere eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug, die die Informationen zu bisherigen Lohnsteuerabzügen des laufenden Jahres enthält. Die Bescheinigung wird vom vorherigen Arbeitgeber ausgestellt und ermöglicht dem neuen Arbeitgeber, den Abzug korrekt zu berechnen und fortzusetzen. Ohne diese Bescheinigung könnte es zu ungenauen Abzügen kommen.
Wann brauche ich eine Bescheinigung?
Eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug wird benötigt, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder neu in ein Arbeitsverhältnis eintreten. Diese Bescheinigung stellt sicher, dass Ihr neuer Arbeitgeber Ihre bisherigen Lohnsteuerabzüge korrekt berücksichtigt und keine Fehler bei der Berechnung Ihrer Lohnsteuer auftreten.
Woher bekomme ich eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug?
Sie erhalten die Bescheinigung in der Regel am Ende des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Ihrem bisherigen Arbeitgeber.
Bei Nichterhalt oder Verlust der Bescheinigung können Sie diese direkt bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber anfordern.
In einigen Fällen kann die Bescheinigung auch über elektronische Lohnsteuerbescheinigungen abgerufen werden, die von den Arbeitgebern an die Finanzbehörde übermittelt werden. Sie bekommen die Bescheinigung auf Anfrage von Ihrem Steuerberater oder bei dem Finanzamt selbst.