Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt.
- Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten müssen 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen.
- Schwerbehinderte haben besondere Rechte wie zusätzlichen Urlaub, einen besonderen Kündigungsschutz und Anspruch auf einen barrierefreien Arbeitsplatz.
- Das Schwerbehindertengesetz dient dazu, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu fördern.
Inhalt
Was ist das Schwerbehindertengesetz?
Um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu fördern und Benachteiligungen auszugleichen, wurde im Jahr 1953 das Schwerbehindertengesetz eingeführt. Es regelte die Rechte und den Schutz von Menschen mit einer Schwerbehinderung. Im Jahr 2001 wurde das Schwerbehindertengesetz dann durch das „Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ ersetzt, welches heute die zentralen Regelungen für Menschen mit Behinderungen enthält.
Wann liegt eine Schwerbehinderung vor?
Wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt, liegt eine Schwerbehinderung vor. Der Grad der Behinderung erfolgt auf Antrag und wird durch das zuständige Versorgungsamt festgestellt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, erhält man einen Schwerbehindertenausweis.
Achtung: Es gibt auch Personen die Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Diese haben einen Grad der Behinderung zwischen 30 und 49, was rechtlich noch nicht als Schwerbehinderung gilt. Diese Personen haben auch keinen Schwerbehindertenausweis.
Sie können jedoch eine Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, wodurch Sie ähnliche Rechte und Schutzbestimmungen wie Menschen mit Schwerbehinderung erhalten. Eine Gleichstellung kann jedoch nur beantragt werden, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist oder man Schwierigkeiten hat, eine Arbeitsstelle zu finden.
Muss man Schwerbehinderte beschäftigen?
Ab einer Mitarbeiteranzahl von 20 Personen müssen 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden. Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz muss vom Unternehmen ein monatlicher Ausgleich an das zuständige Integrationsamt gezahlt werden, die sogenannte Schwerbehindertenausgleichsabgabe.
Wofür dient die Schwerbehindertenausgleichsabgabe?
Die Schwerbehindertenausgleichsabgabe soll dazu beitragen, die berufliche Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsmarkt zu fördern. Zum einen soll sie Unternehmen dazu motivieren, behinderte Menschen einzustellen um somit die vorgeschriebene Quote von 5 % zu erfüllt.
Zum anderen werden durch die Schwerbehindertenausgleichsabgabe Fördermaßnahmen finanziert, um schwerbehinderten Menschen zu helfen, sich im Arbeitsleben zu integrieren.
Worauf muss ich achten, wenn ich einen Schwerbehinderten einstelle?
Es gibt einige Aspekte, die bei der Einstellung eines schwerbehinderten Menschen beachtet werden sollten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und ein förderliches Arbeitsumfeld zu schaffen.
Zuerst einmal muss geprüft werden, welche Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen möglich sind. Der Arbeitsplatz muss so gestaltet sein, dass schwerbehinderte Menschen ohne unnötige Erschwernisse ihre Arbeit ausführen können. Schwerbehinderte haben bei einer 5 Tage-Woche einen Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage und dürfen Mehrarbeit ablehnen. Sie sind also nicht zu Überstunden verpflichtet. Auch genießen Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz.
Bei der Einstellung eines Schwerbehinderten kann es helfen, den Integrationsfachdienst hinzuzuziehen. Er steht dem Unternehmen und schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstützend zur Seite. Außerdem steht er bereit, wenn besondere Herausforderungen oder Konflikte im Arbeitsalltag auftreten. Es ist hilfreich, das Team im Voraus zu informieren und eine Schulung zur Sensibilisierung für Inklusion durchzuführen.
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