Das Wichtigste in Kürze:
- Arbeitnehmer haben gemäß Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.
- Teilzeitkräfte, die an der gleichen Anzahl von Tagen pro Woche arbeiten wie Vollzeitkräfte (z. B. 5 Tage), haben den gleichen Mindesturlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte.
- Bei einer 4-Tage-Woche wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.
- Zeitarbeiter haben den gleichen gesetzlichen Urlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmer.
Inhalt
- Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub?
- Wie wird der Urlaub berechnet?
- Wie wird der Urlaubanspruch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Teilzeit berechnet?
- Wie ist der Urlaubsanspruch bei der 4-Tage-Woche geregelt?
- Wie wird der Urlaubsanspruch bei Zeitarbeit berechnet?
- Hat man bei einem Minijob Urlaubsanspruch?
- Hat man einen Urlaubsanspruch während Schwangerschaft und Mutterschutz?
Haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub?
Ja, laut Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche und 24 Tage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche.
Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?
Der Urlaubsanspruch wird per se nicht berechnet, sondern ist, wie oben beschrieben, gesetzlich vorgegeben. Möchten Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Urlaub genehmigen, wird dies in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten.
Arbeitgebern ist es grundsätzlich selbst überlassen, wie viel Urlaubstage sie gewähren.
Wie wird der Urlaubanspruch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Teilzeit berechnet?
Das kommt immer ganz darauf an, wie die Teilzeitmitarbeiterin bzw. der Teilzeitmitarbeiter unterhalb der Woche arbeitet. Entscheidend ist hier die Anzahl der Tage. Arbeitet er genauso wie die Vollzeitangestellten an 5 Tagen die Woche, steht ihm der gleiche Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen zu. Gewähren Unternehmen mehr als 20 Tage Urlaub, haben Teilzeitkräfte, die an 5 Tagen pro Woche arbeiten, auch Anspruch auf diesen Urlaub.
Arbeiten Teilzeitkräfte lediglich drei Tage die Woche wird der Urlaubsanspruch wie folgt berechnet:
Urlaubsanspruch bei Vollzeit / Jahresarbeitstage einer Vollzeitkraft x tatsächliche Arbeitstage pro Jahr
Wie ist der Urlaubsanspruch bei der 4-Tage-Woche geregelt?
Bei einer 4-Tage-Woche wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Da man anstelle von 5 Tagen nur 4 Tage arbeitet, wird der Urlaubsanspruch also mit 4/5 multipliziert. Sofern Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche gewähren, hätten sie im Falle einer 4-Tage-Woche also:
30 x 4/5 = 24 Tage Urlaub
Wie wird der Urlaubsanspruch bei Zeitarbeit berechnet?
Auch bei Zeitarbeit gilt der gesetzlich vorgeschriebene Urlaubsanspruch. Es bleibt somit bei der allgemeinen Berechnung von Urlaubstagen.
Hat man bei einem Minijob Urlaubsanspruch?
Ja, Minijobber haben einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch wird genauso wie bei Teilzeitkräften berechnet und die Grundlage bildet die Anzahl in der Woche zu arbeitenden Tage.
Hat man einen Urlaubsanspruch während Schwangerschaft und Mutterschutz?
Eine Schwangerschaft hat keinerlei Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch und die Zeit im Mutterschutz wird rechtlich wie eine normale Arbeitszeit behandelt. Frauen im Mutterschutz haben daher weiterhin einen Urlaubsanspruch.