Überstunden auszahlen

Zwei Frauen und ein Mann stehen in einer Runde und diskutieren über das Thema: Überstunden auszahlen lassen. Im Hintergrund ist ein Flur zu sehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitnehmer erhalten für über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus geleistete Stunden eine finanzielle Vergütung anstelle eines Freizeitausgleichs.
  • Die Auszahlung von Überstunden wird wie reguläres Einkommen besteuert, einschließlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen nicht ausgeglichene Überstunden finanziell abgegolten werden, normalerweise mit der letzten Gehaltsabrechnung.

Was ist die Auszahlung von Überstunden?

Überstunden auszuzahlen bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Stunden, die sie über ihre vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinaus gearbeitet haben, finanziell kompensiert werden.

Anstatt die zusätzlichen Stunden durch Freizeit auszugleichen, erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine finanzielle Vergütung für die geleistete Mehrarbeit. Dies kann vor allem dann von Interesse sein, wenn der Arbeitsaufwand unvorhersehbar ansteigt oder wenn ein längerer Freizeitausgleich aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist.

Wie erfolgt die Auszahlung von Überstunden?

Die Auszahlung von Überstunden erfolgt in der Regel auf der Grundlage des vereinbarten Stundenlohns oder des Gehalts.

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre normale Arbeitszeit hinaus arbeiten, wird jede zusätzliche Stunde entweder mit dem regulären Stundenlohn, je nach Tarifvertrag oder laut Betriebsvereinbarung mit einem Überstundenzuschlag vergütet.

Es ist wichtig, dass die Steuern berechnet werden, die auf die Auszahlung der Überstunden anfallen, da diese wie reguläres Einkommen versteuert werden müssen.

Wer entscheidet, ob Überstunden ausgezahlt oder ausgeglichen werden?

Die Entscheidung, ob Überstunden ausgezahlt oder durch zusätzliche Freizeit ausgeglichen werden, liegt in der Regel nicht allein bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Oft ist dies in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können jedoch auch individuelle Vereinbarungen treffen. In vielen Fällen hat der Arbeitgeber das letzte Wort, wenn es um die Form des Überstundenausgleichs geht.

Auszahlung von Überstunden nach Kündigung

Eine besondere Situation ergibt sich bei der Auszahlung von Überstunden nach Kündigung.

Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, ist es häufig nicht mehr möglich, Überstunden durch Freizeit auszugleichen. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die noch offenen Überstunden finanziell abzugelten.

Die Auszahlung der Überstunden erfolgt dann in der Regel mit der letzten Gehaltsabrechnung. Auch hier müssen die entsprechenden Steuern berechnet werden, damit die Abrechnung korrekt erfolgt.

Steuerliche Aspekte bei der Auszahlung von Überstunden

Überstunden, die ausgezahlt werden, unterliegen den gleichen steuerlichen Regelungen wie das reguläre Einkommen.

Das bedeutet, dass auf die Auszahlung der Überstunden Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben werden. Es ist daher wichtig, dass die Steuerberechnung korrekt durchgeführt wird, um keine unerwarteten Abzüge auf der Gehaltsabrechnung zu haben. Der steuerliche Aspekt kann dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer manchmal den Ausgleich durch Freizeit bevorzugen, um eine höhere steuerliche Belastung zu vermeiden.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten