Dienstreise

Eine fröhliche Frau sitzt vor ihrem PC. Der PC ist im Vordergrund. Die Frau genehmigt eine Dienstreise.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Dienstreise ist eine beruflich bedingte Reise zu einem anderen Ort als der üblichen Arbeitsstätte.
  • Der Reiseweg zählt zur Arbeitszeit, wenn er in die reguläre Arbeitszeit fällt. Außerhalb der Arbeitszeit gilt es gewisse Punkte zu beachten.
  • Bei aktiver Tätigkeit gilt die An- und Abreise als Arbeitszeit.
  • Die Pausenregelungen nach dem Arbeitszeitgesetz gelten auch auf einer Dienstreise.

Was ist eine Dienstreise?

Eine Dienstreise ist eine Reise, die zur Erledigung beruflicher Aufgaben an einem anderen Ort als der üblichen Arbeitsstätte erfolgt. Die Wege zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zählen daher nicht als Dienstreise.

Dienstreisen müssen genehmigt werden, dürfen jedoch nur dann genehmigt werden, wenn sie aus dienstlichen Gründen erforderlich sind und nicht durch digitale Kommunikationsmittel ersetzt werden können.

Die Dauer einer Dienstreise wird von der Abreise vom Wohnort bis zur Rückkehr dorthin berechnet, es sei denn, die Reise beginnt oder endet an der Arbeitsstätte. In diesem Fall zählt die Abreise- bzw. Ankunftszeit an der Arbeitsstätte.

Zählt die Dienstreise als Arbeitszeit?

Eine Dienstreise dient der Erledigung beruflicher Aufgaben, die selbstverständlich als Arbeitszeit gelten. Dabei unterliegt die Arbeitszeit während einer Dienstreise den gleichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes wie die Arbeit in der regulären Betriebsstätte.

Das bedeutet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit eine Pause von 30 Minuten einlegen müssen. Überschreitet die Arbeitszeit 9 Stunden, beträgt die Pausenzeit 45 Minuten. Auch während einer Dienstreise kann diese Pause selbstverständlich in 15-minütige Blöcke aufgeteilt werden.

Grundsätzlich sollte die tägliche Arbeitszeit auf Dienstreisen 8 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann sie jedoch auf maximal 10 Stunden verlängert werden. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwegs sind, ist eine digitale Arbeitszeiterfassung erforderlich, damit der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Überwachung von Arbeits- und Ruhezeiten nachkommen kann.

Der Reiseweg

Bei dem Reiseweg lässt sich nicht pauschal sagen, ob er zur Arbeitszeit zählt. Fällt die Reise in die reguläre Arbeitszeit, wird sie als Arbeitszeit gewertet. Hier spielt es keine Rolle, ob die Anreise per Bahn, Auto oder Flugzeug stattfindet. Es spielt ebenso wenig eine Rolle, ob der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern Aufgaben für die Reise mitgibt.

Tut der Arbeitgeber das nicht und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sitzen im Zug und lesen ein Buch, zählt diese Zeit trotzdem als Arbeitszeit.

Die Regelungen für Anreisen außerhalb der regulären Arbeitszeit unterscheiden sich je nach Art der Reise. Ein entscheidender Faktor ist, ob die Anreise mit dem Auto erfolgt. Müssen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter außerhalb ihrer Arbeitszeit selbst das Auto fahren, können sie sich nicht erholen, weshalb diese Zeit als Arbeitszeit gilt.

Wenn die reisende Person jedoch als Beifahrer unterwegs ist, besteht die Möglichkeit, sich auszuruhen. In diesem Fall wird die Anreise nicht als Arbeitszeit gewertet.

Bei Zug- oder Flugreisen hängt es davon ab, ob der Arbeitgeber während der Reisezeit einen Arbeitsauftrag erteilt hat. Ist dies der Fall, zählt die Anreise auch außerhalb der regulären Arbeitszeit als Arbeitszeit. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch freiwillig während der Reise arbeiten, wird diese Zeit nicht als Arbeitszeit angerechnet.

Für An- und Abreisen an Sonntagen gelten die gleichen Regeln. Wenn die Reisezeit an einem Sonntag als Arbeitszeit gilt, greift § 11 des Arbeitszeitgesetzes, der vorschreibt, dass innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden muss.

Verpflegung bei einer Dienstreise

Für die Verpflegung auf einer Dienstreise greifen die Regeln der Verpflegungspauschale. Das heißt, für Reisen zwischen 8 und 24 Stunden ohne Übernachtung erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Verpflegungspauschale von 14 €. Bei einer Dienstreise, die länger als 24 Stunden andauert, erhalten sie 28 €. Diese Regeln gelten auch für den An- und Abreisetag.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten