Dienstwagen

Ein Mann in grünem Pullover, eine Frau in weißem Oberteil und ein Mann in hellblauem Hemd sitzen an einem schwarzen Tisch und schauen sich einen Dienstwagen auf dem Laptop an. Dieser steht in der Mitte der drei.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Dienstwagen ist ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Fahrzeug, das in der Regel sowohl für berufliche als auch private Zwecke genutzt werden kann.
  • Die private Nutzung eines Dienstwagens führt zu einem geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer.
  • Die Kosten für den Dienstwagen werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen. Bei privater Nutzung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten.
  • Die gängigste Methode zur Berechnung des geldwerten Vorteils ist die 1 %-Regelung.

Was ist ein Dienstwagen?

Ein Firmen- oder Dienstwagen wird vom Arbeitgeber entweder zur Erledigung der im Arbeitsvertrag festgelegten Aufgaben oder als Anreiz für eine Beschäftigung, zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen darf das Fahrzeug auch privat genutzt werden, wenn der Arbeitgeber dies erlaubt.

Der Dienstwagen zählt als sogenannter geldwerter Vorteil. Das heißt, er ist eine Sachleistung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten. Darüber hinaus sind mit einem geldwerten Vorteil auch immer steuerliche Auswirkungen verbunden.

Der Begriff „Dienstwagen“ ist rechtlich zwar nicht genau definiert, jedoch kann ein Fahrzeug als Firmenwagen registriert werden, wenn es zu mindestens 10 % für berufliche Zwecke genutzt wird. Wird es zu über 50 % für betriebliche Fahrten verwendet, muss es als Firmenwagen eingetragen werden.

Kosten für einen Firmenwagen

Die Übernahme der Kosten für einen Dienstwagen hängt von der privaten Nutzung des Wagens ab.

  • Ohne private Nutzung

Sofern Arbeitgeber nicht zulassen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Pkws privat nutzen, müssen Unternehmen sämtliche Kosten für Betrieb und Unterhalt des Fahrzeugs übernehmen.

Diese Kosten kann der Betrieb steuerlich absetzen. In diesem Fall darf der Arbeitgeber den Dienstwagen auch ohne Angabe von Gründen zurückfordern.

  • Mit privater Nutzung

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Firmenwagen auch privat nutzen, teilen sich Arbeitgeber und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter die Kosten für den Dienstwagen.

Die Kosten für Inspektionen, Reparatur und Benzin übernimmt in diesem Fall meistens der Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen ihren Teil der Kosten, indem der Dienstwagen steuerlich geltend gemacht wird.

Je teurer der Dienstwagen und je größer die private Nutzung ist, desto größer ist die Besteuerung des geldwerten Vorteils.

Die 1 % Regelung

Bei der 1 % Regelung, auch als Listenpreismethode bekannt, wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Dienstwagens zum Gehalt hinzugefügt. Dieser geldwerte Vorteil erhöht das Bruttogehalt und damit auch den Lohnsteuersatz. Dieser wird infolgedessen auf das höhere Gesamteinkommen berechnet.

Für eine Mitarbeiterin mit einem Gehalt von 5.000 € und einem Dienstwagen im Wert von 50.000 € würde das bedeuten, dass ihr Bruttoeinkommen um 500 € steigt, also auf 5.500 €.

Das Dienstwagenprivileg

Das Dienstwagenprivileg bezieht sich auf den geldwerten Vorteil, der entsteht, wenn der Firmenwagen auch privat genutzt wird. Dienstwagennutzer müssen sich beispielsweise wie vorab bereits erwähnt, nicht um Wartung, Reparaturen oder Instandhaltung kümmern. Diese Kosten werden in der Regel vom Unternehmen übernommen.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten