Wiedereingliederung

Eine Frau in schwarzem Oberteil steht in der Mitte zweier Männern an einem schwarzen Hochtisch. Sie hält die Regelungen zur Wiedereingliederung in der Hand. Die Männer schauen mit drauf. Auf dem Tisch steht ein Laptop.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Wiedereingliederung erfolgt schrittweise, um eine Überlastung des Mitarbeiters zu vermeiden.
  • Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) regelt die Eingliederung und gibt klare Vorgaben für den Prozess.
  • Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben spezifische Rechte und Pflichten im Rahmen der Wiedereingliederung.
  • Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt.

Was ist die Wiedereingliederung?

Die Wiedereingliederung bezeichnet den Prozess, bei dem eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter nach einer längeren Krankheit oder Verletzung schrittweise wieder in den Arbeitsalltag integriert wird.

Ziel der Wiedereingliederung ist es, der betroffenen Mitarbeiterin oder dem betroffenen Mitarbeiter eine sanfte Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen, ohne ihn sofort mit den vollen Anforderungen und Belastungen des Jobs zu überfordern.

Dieser Prozess ist in Deutschland durch das sogenannte „Stufenmodell“ geregelt, welches die Wiedereingliederung in mehreren Etappen ermöglicht.

Die Rechte und Pflichten

Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer haben im Rahmen der Wiedereingliederung spezifische Rechte und Pflichten.

Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die länger krank war, haben grundsätzlich das Recht auf eine stufenweise Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zu unterstützen, indem er beispielsweise den Arbeitsumfang reduziert oder an die gesundheitlichen Bedürfnisse anpasst.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben auch die Pflicht, dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über ihre Arbeitsfähigkeit vorzulegen, die den Verlauf und die voraussichtliche Dauer der Eingliederung beschreibt. Der Arbeitgeber wiederum ist verpflichtet, diese Wiedereingliederung zu ermöglichen und gegebenenfalls Anpassungen am Arbeitsplatz vorzunehmen.

Der Stufenplan der Wiedereingliederung

Der Wiedereingliederungsprozess erfolgt häufig nach einem Stufenplan, der vom behandelnden Arzt in Absprache mit dem Arbeitgeber erstellt wird.

  • In der ersten Phase arbeitet die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter oft nur für wenige Stunden pro Tag oder übernimmt nur vereinfachte Aufgaben.
  • In den folgenden Wochen steigert sich die Arbeitszeit und die Aufgaben werden nach und nach wieder erhöht, bis die vollständige Arbeitsfähigkeit erreicht wird.

Der Stufenplan sorgt dafür, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht plötzlich in die vollständigen Arbeitsverpflichtungen zurückkehren müssen, sondern in einem Tempo, das der eigenen gesundheitlichen Verfassung entspricht. Dies schützt vor einer erneuten Überlastung und fördert eine nachhaltige Rückkehr in das Arbeitsleben.

Gesetzliche Grundlagen

Die Wiedereingliederung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Insbesondere das SGB IX, das die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen behandelt, gibt klare Vorgaben für den Prozess. Der Stufenplan ist ein zentrales Instrument, um die Rückkehr nach einer längeren Krankheit rechtlich und praktisch korrekt zu gestalten.

Dabei handelt es sich nicht um eine einseitige Entscheidung, sondern sollte immer in enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und der zuständigen Krankenkasse erfolgen. So wird sichergestellt, dass die Rückkehr den gesundheitlichen Bedürfnissen entspricht und keine Gefahr einer erneuten Krankheit besteht.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten