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Nettolohnoptimierung – der smarte Weg der Gehaltserhöhung
Nettolohnoptimierung bietet einen anderen Weg zu mehr Gehalt

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Im Januar diesen Jahres ist die Inflationsrate in Deutschland auf 2,9 % gesunken, was dem Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von einer Inflationsrate von 2 % nahekommt. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass alles in Deutschland wieder im Lot ist. Doch Verbraucherinnen und Verbraucher spüren davon nach wie vor wenig. Die Preise sind in den letzten zwei Jahren extrem gestiegen und fallen entweder nur langsam oder gar nicht auf das Vorkriegsniveau. Es ist daher verständlich, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gehälter anstreben, die die hohen Kosten auffangen können, ohne gänzlich auf Hobbies verzichten zu müssen.

Arbeitgeber auf der anderen Seite haben ebenfalls mit hohen Kosten zu kämpfen, weswegen hohe Gehaltserhöhungen nicht immer möglich sind. Die Nettolohnoptimierung kann hier einen Ausweg bieten.

Wie funktioniert die Nettolohnoptimierung?

Die Nettolohnoptimierung zielt darauf ab, den Nettolohn zu steigern, indem verschiedene Vergütungsbausteine und Gehaltsextras genutzt werden. Dabei ist die Nettolohnoptimierung nicht gleichzusetzen mit einer einfachen Gehaltserhöhung, die die Steuerlast erhöhen würde.

Wichtig ist es, die unterschiedlichen Vorgaben der verschiedenen Bausteine sorgfältig zu berücksichtigen, da andernfalls hohe Abgaben drohen – und das für beide Seiten.

Vergütungsbausteine und Gehaltsextras

Wie bereits in früheren Beiträgen erwähnt, wurden die Sachbezugswerte für das Jahr 2024 erhöht.

Hier erfahren Sie mehr dazu: Gesetzliche Änderungen für Arbeitgeber und –nehmer in 2024

Der Essenszuschuss

Diese Anpassung betrifft auch den Essenszuschuss. Unternehmen dürfen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit bis zu 7,23 € pro Tag bezuschussen, was einem monatlichen Zuschuss von 108,45 € entspricht. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus dem maximalen steuerlichen Sachbezugswert von 4,13 € und einem maximalen Arbeitgeberzuschuss von 3,10 €.

Der Essenszuschuss kann sowohl in der eigenen Kantine, falls vorhanden, als auch in nicht betrieblichen Einrichtungen verwendet werden. Arbeitgeber stellen hierfür Papier-Essensmarken oder digitale Essensmarken aus.

Digitale Essensmarken sind für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter praktischer, da sie in allen gängigen Einrichtungen akzeptiert werden.

Aber aufgepasst: Ab 15 ausgegebenen Essensmarken pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter besteht eine Nachweispflicht. Unternehmen müssen dem Finanzamt beweisen, dass die Essenszuschüsse nicht missbraucht werden, beispielsweise während des Urlaubs oder im Krankheitsfall. Ein bürokratischer Aufwand, den viele Unternehmen gerne umgehen.

Das Mobilitätsbudget

Das Mobilitätsbudget kann als Sachbezug abgerechnet werden. Das heißt, Unternehmen können pauschal jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter einen Beitrag in Höhe von 50 € hierfür auszahlen. Ob das Mobilitätsbudget in Folge dessen für Benzin, Bahn- oder Bustickets oder für das Fahrradleasing genutzt werden, bleibt den Angestellten überlassen.

Alles, was den Wert von 50 € übersteigt, muss gesondert betrachtet werden, da die Versteuerung je Verkehrsmittel unterschiedlich ist.

Öffentliche Verkehrsmittel

Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel sind steuerfrei. Diese Regelung wurde eingeführt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu zu ermutigen, umweltfreundlichere Transportmittel für ihren Arbeitsweg zu wählen. Arbeitgebern bietet dies den Vorteil, dass sie den Sachbezug anderweitig an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszahlen können.

Dienstfahrräder

Die Versteuerung des Dienstrades hängt davon ab, ob Diensträder als Gehaltsextra oder per Gehaltsumwandlung angeboten werden.

Bei dem Dienstrad als Gehaltsextra mietet, kauft oder least der Arbeitgeber das Fahrrad für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Nutzung wird in einer Nutzungsüberlassung geregelt. Diese Form des Dienstrades ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerfrei.

Bei dem Leasing des Dienstrads in Form einer Entgeltumwandlung wird die monatliche Rate direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch verringern sich Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge. Wird das Fahrrad auch privat genutzt, muss es als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Andere Wege

Bei allen Transportmitteln ohne Sonderregelungen muss das Mobilitätsbudget ab einer Höhe von 50 € pro Monat pauschal mit 30 % versteuert werden. Der Betrag darf 10.000 € pro Jahr jedoch nicht überschreiten.

Das Mobilitätsbudget gilt laut dem Circulas Benefits-Report als attraktivstes Benefit unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Gesundheitsförderung

Unternehmen können Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine betriebliche Gesundheitsförderung in Höhe von 600 € auszahlen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab sofort ihre Fitnessstudioverträge auf das Unternehmen umschreiben können.

Stattdessen können Unternehmen Vertragspartner von Fitnessstudios werden, sodass ihre Mitarbeiter Gesundheitskurse nutzen können. Die Art der Gesundheitskurse wird durch das 5. Sozialgesetzbuch geregelt, da sie bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Beispiele für solche Kurse sind Yoga, Pilates, Stretching oder Rückentraining.

Diese präventiven Maßnahmen können bis zu 600 € steuer- und sozialabgabenfrei übernommen werden. Die Leistungen müssen allerdings zusätzlich zum Gehalt erfolgen und können nicht umgewandelt werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weiter vom Unternehmen entfernt wohnen, können auch vor Ort zertifizierte Kurse suchen. Die Kosten für diese Kurse können im Nachhinein steuerfrei erstattet werden.

Durch die Kombination dieser drei Maßnahmen können Unternehmen den Nettolohn ihrer Angestellten um 2.501,40 € pro Jahr steuerfrei erhöhen.

Vor- und Nachteile der Nettolohnoptimierung

Vorteile

Der offensichtlichste Vorteil ist, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr netto vom brutto haben. Darüber hinaus ergeben sich folgende Vorteile:

  • Zusätzliche Benefits, die bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beliebt sind (Tatsächlich sind nur 48 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zufrieden mit ihren Benefits).
  • Die Mitarbeitermotivation steigt.
  • Die Mitarbeiterbindung verbessert sich.
  • Das Employer Branding profitiert von beliebten Benefits.

Nachteile

  • Die Belohnungen können nur schwer individuell ausgezahlt werden. Benefits gelten in der Regel für die komplette Belegschaft. In der Politik würde man wohl von der berühmt berüchtigten Gießkanne sprechen.
  • Der Aufwand ist relativ hoch, da wie erwähnt alle Vorgaben strengstens eingehalten werden müssen.
  • Nicht jedes Gehaltsextra eignet sich gleichermaßen für jede Mitarbeiterin bzw. jeden Mitarbeiter.

Fazit

Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels ist eine langfristige Mitarbeiterbindung wichtiger denn je. Attraktive Zusatzleistungen tragen per se dazu bei, die Mitarbeiterbindung zu stärken. Letztendlich spielt jedoch das Gehalt die entscheidende Rolle.

Besonders in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten stellt die Optimierung des Nettolohns einen wirksamen Weg dar, um den Mitarbeitern ein höheres Gehalt zu bieten, ohne die eigenen Kosten ausufern zu lassen.

Auch wenn ein sehr hoher Aufwand mit der Nettolohnoptimierung einhergeht, ist die Suche nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ungleich höher und kostspieliger.

Hinweis:

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