Das Wichtigste in Kürze:
- Equal Pay bedeutet „gleiche Bezahlung“ und stellt sicher, dass Leiharbeitnehmer dieselben finanziellen Bedingungen wie Festangestellte in vergleichbaren Positionen erhalten.
- Der Grundsatz basiert auf dem Prinzip des „Equal Treatment“, das seit 2008 gilt.
- Die gleiche Bezahlung wurde 2017 gesetzlich verankert und sieht nach neun Monaten eine Angleichung des Gehalts von Leiharbeitern an das von Festangestellten vor.
- Die 9-monatige Frist kann dazu führen, dass Leiharbeitnehmer kurz vor Ablauf entlassen werden, was für viele ein großes Problem darstellt.
Was bedeutet Equal Pay?
Equal Pay oder auf Deutsch „gleiche Bezahlung“ beschreibt den Grundsatz der Gleichstellung und soll dafür sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer unter den gleichen finanziellen Bedingungen arbeiten wie normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Dieser Anspruch bzw. das Recht ist in § 8 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
Unter Leihmitarbeiterinnen und Leihmitarbeitern versteht man Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Zeitarbeitsfirmen anderen Unternehmen zeitweise überlassen werden.
Mittlerweile wird von Equal Pay auch im Hinblick auf die ungleiche Bezahlung von Mann und Frau gesprochen. Insbesondere durch den Sport bekommt das Thema eine große mediale Aufmerksamkeit.
Selbstverständlich handelt es sich hierbei auch um ein wichtiges Thema, dennoch bezieht sich dieser Eintrag im Folgenden auf die Arbeitnehmerüberlassung.
Wie funktioniert Equal Pay?
Der Gleichstellungsgrundsatz beruht auf dem Prinzip des „Equal Treatment“, das im November 2008 eingeführt wurde. Dieses Prinzip stellt sicher, dass Leiharbeiterinnen und -arbeiter sowie festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich behandelt werden müssen – insbesondere in Bezug auf Arbeitszeiten und alle damit verbundenen Regelungen.
Der Equal-Pay-Grundsatz ist im April 2017 im Rahmen des § 8 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft getreten. Nach einer Frist von neun Monaten wird das Entgelt von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern angepasst, sodass es dem Gehalt von dauerhaften Beschäftigten in vergleichbaren Positionen entspricht.
Das gilt für jede Form der Zeitarbeit und beinhaltet auch, dass Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, Sonder- und Entgeltfortzahlungen sowie Verpflegungszuschüsse haben.
Sollten vergleichbare dauerhafte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sachleistungen wie ein Diensthandy oder ein Dienstauto bekommen, so muss dieser Wert einer Zeitarbeiterin bzw. einem Zeitarbeiter in Euro ausgezahlt werden.
Nachteile
Die 9-monatige Frist stellt für viele Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter ein großes Problem dar, da sie befürchten, noch vor Ablauf dieser Zeit wieder entlassen zu werden. Für Arbeitgeber bietet diese Regelung die Möglichkeit, innerhalb der 9 Monate Kosten zu sparen.
Daher empfinden nahezu die Hälfte der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, dass die Nachteile des Grundsatzes die Vorteile überwiegen.
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