Krankengeldzuschuss

Zwei Männer in hellblauen Hemden sitzen in schwarzen Sesseln. Beide haben ihren Laptop auf den Beinen abgestellt. Sie recherchieren das Thema Krankengeldzuschuss.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Krankengeldzuschuss ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, die die Differenz zwischen Krankengeld und dem ursprünglichen Nettolohn ausgleichen kann.
  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf den Zuschuss.
  • Der Zuschuss ist lohnsteuerpflichtig, jedoch fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, solange der Zuschuss die Freigrenze von 50 EUR über dem Nettoverdienst nicht überschreitet.

Was ist der Krankengeldzuschuss?

Ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin länger als sechs Wochen krank, fällt der oder diejenige ins Krankengeld. Wenn der Arbeitgeber möchte, kann er zusätzlich zum Krankengeld, sofern es geringer ist als das eigentliche Nettoentgelt, einen freiwilligen Zuschuss zahlen.

Mit solch einer Zahlung kann ein Unternehmen das finanzielle Risiko seiner Angestellten während einer Langzeiterkrankung reduzieren. Die Einführung eines Krankengeldzuschusses ist in Bezug auf das Employee Branding immer eine Überlegung wert.

Wer hat Anspruch auf Krankengeldzuschuss?

Da die Zahlung eines Krankengeldzuschusses eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers darstellt, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Ob man ein Anrecht auf den Zuschuss hat, ist in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen des Unternehmens geregelt. Vorausgesetzt es existiert überhaupt solch eine Vereinbarung.

Wie hoch ist der Krankengeldzuschuss?

Der Krankengeldzuschuss sollte die Differenz zwischen dem Krankengeld und dem eigentlichen Nettolohn nicht überschreiten. Erhält die oder der erkrankte Angestellte ein Nettoentgelt in Höhe von 2.500 EUR netto, und das Krankengeld beträgt lediglich 2.000 EUR, kann der Arbeitgeber einen Zuschuss von 500 EUR zahlen.

Muss man Abgaben leisten?

Der Krankengeldzuschuss ist lohnsteuerpflichtig. Es müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, solange der Zuschuss die Freigrenze von 50 EUR über dem eigentlichen Nettoverdienst nicht übersteigt.

Wie lange erhält man einen Krankengeldzuschuss?

Die Dauer des Krankengeldzuschusses fällt je nach Betriebszugehörigkeit unterschiedlich aus. Arbeitnehmer müssen ein Jahr in einem Unternehmen angestellt sein. Fällt er nun nach sechs Wochen Krankheit aus der Lohnfortzahlung, kann der Arbeitgeber den Zuschuss zahlen. Bei Mitarbeitenden die länger als ein Jahr der Firma zugehörig sind, kann er einen Zuschuss bis zum Ende der 13. Woche bezahlen. Bei Mitarbeitenden die länger als 3 Jahre zugehörig sind sogar bis zum Ende der 39. Woche.

Berechnung

Um den Krankengeldzuschuss zu berechnen, muss zuerst das Nettoentgelt ermittelt werden. Danach wird das Krankengeld vom Nettoentgelt abgezogen und man erhält den Zuschuss. Auch werden Einmalzahlungen bei der Berechnung mitberücksichtigt.

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