Teilzeitarbeit

Ein Mann und eine Frau jeweils in weißem Oberteil und dunkelblauer Hose sitzen auf roten Sesseln und schauen auf einen Laptop, der auf einem Beistelltisch steht. Sie unterhalten sich über Teilzeitarbeit.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Teilzeitarbeit umfasst jede Arbeitszeit, die kürzer ist als die reguläre Vollzeit-Arbeitszeit im Unternehmen.
  • Mitarbeiter in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten und einer Betriebszugehörigkeit von über sechs Monaten haben Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG
  • Teilzeitbeschäftigte, die an jedem Arbeitstag arbeiten, haben denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte
  • Arbeitnehmer dürfen während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Was ist Teilzeitarbeit?

Teilzeitarbeit bezeichnet grundsätzlich jede Arbeitszeit, die kürzer ist als die reguläre Vollzeit-Arbeitszeit vergleichbarer Beschäftigten. So können auch Beschäftigte, die 37,5 Stunden pro Woche arbeiten, als Teilzeitkräfte gelten, wenn in ihrem Unternehmen 40 Stunden die Norm sind.

Für die statistische Erfassung durch die OECD liegt die Grenze bei 30 Arbeitsstunden pro Woche: Alles, was darüber liegt, wird als Vollzeit eingestuft, alles darunter als Teilzeit.

Das Statistische Bundesamt hingegen orientiert sich bei Haushaltsbefragungen an der Selbsteinschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Grundregeln der Teilzeitarbeit

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die

  • in einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten,
  • in einem Arbeitsverhältnis sind, das länger als 6 Monate andauert,
  • innerhalb der letzten 2 Jahre keinen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit gestellt haben,

haben generell Anspruch auf eine Reduzierung der Arbeitszeit nach § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Dieser Anspruch gilt aber nur, sofern es keine betrieblichen Gründe gibt, die einer Reduzierung der Arbeitszeit widersprechen.

Sofern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitszeit reduzieren, haben sie kein Recht auf eine Rückkehr zur alten Arbeitszeit oder einer Erhöhung der Arbeitszeit.

Sofern sie jedoch einen Antrag zur längeren Arbeitszeit geäußert haben, müssen sie nach § 9 TzBfG bei einem freien Arbeitsplatz und gleich Eignung bevorzugt werden.

Diese Regelung betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also auch Minijobber und Führungskräfte.

Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften

Beim Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte muss zwischen zwei Gruppen unterschieden werden: Teilzeitbeschäftigte, die an jedem Arbeitstag arbeiten, und solche, die an weniger Tagen pro Woche im Einsatz sind als Vollzeitbeschäftigte. Die Anzahl der Stunden, die eine Teilzeitkraft arbeitet, spielt dabei keine Rolle.

Teilzeitkräfte, die an jedem Arbeitstag pro Woche arbeiten, haben denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte.

Teilzeitbeschäftigte, die beispielsweise nur an 3 von 5 Tagen pro Woche arbeiten, errechnet sich der Urlaubsanspruch wie folgt:

Betrieblich vereinbarter Urlaubsanspruch x geleistete Arbeitstage/Arbeitstage gesamt

In unserem Beispiel würde das bedeuten:

30 Urlaubstage x 3/5 = 18 Urlaubstage

Teilzeit arbeiten während der Elternzeit

Während der Elternzeit dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei wird nicht jede Woche einzeln betrachtet, sondern es zählt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf einen Monat gesehen. Dieser Durchschnitt darf 32 Stunden nicht überschreiten.

Diese Regelung gilt jedoch nur für Eltern, deren Kinder nach August 2021 geboren wurden. Für Eltern, deren Kinder vor dem 1. September 2021 geboren wurden, beträgt die maximale Arbeitszeit während der Elternzeit 30 Stunden pro Woche.

Wenn Eltern während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten, beeinflusst dies die Höhe des Elterngeldes. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich für das ElterngeldPlus zu entscheiden.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten