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Personalbereich 2024 – Das kommt auf Sie zu
Gesetzliche Änderungen und Neuerungen für den Personalbereich 2024

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Datum

News rund um gesetzliche Änderungen und Neuerungen sind alljährlich äußerst gefragt. Oft werden so viele Neuerungen verkündet, dass einige davon unbemerkt bleiben oder schlichtweg vergessen werden. Daher möchten wir im Folgenden auf einige weniger prominent beworbene Änderungen hinweisen, die unserer Meinung nach relevant sind.

Inflationsausgleichsprämie

Zugegebenermaßen ist die Inflationsausgleichsprämie kein neues Thema. Da sie jedoch noch bis zum 31.12.2024 auszahlbar ist, verdient sie, hier nochmal erwähnt zu werden. Wichtig anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass der steuerliche Freibetrag von 3.000 € auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.

Beitragserhöhung für die Private Krankenversicherung

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung verzeichnen im Jahr 2024 durchschnittlich eine Steigerung von etwa 7 %. Auf den ersten Blick mag dies nach einer sehr starken Erhöhung klingen. Bei genauerer Betrachtung des 20-Jahres-Vergleichs zwischen PKV und GKV zeigt sich jedoch, dass sich die Beiträge beider Versicherungen sehr ähnlich entwickeln. Die GKV ist im Durchschnitt um 3,2 % pro Jahr gestiegen, während die PKV einen Anstieg von 2,8 % verzeichnete.

Der hohe Anstieg dieses Jahres erklärt sich dadurch, dass die Beiträge der PKV seltener erhöht werden, dadurch aber drastischer.

Weiterbildungen in 2024

Am 21.07.2023 ist das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ in Kraft getreten. Ursprünglich sollten dadurch Qualifizierungen und Weiterbildungen während der Corona-Zeit gefördert werden. Unternehmen bekamen bis zu 50 % der SV-Beiträge erstattet.

Ab dem 01.04.2024 wird mithilfe dieses Gesetzes nun die Weiterbildung der Beschäftigten nach § 82 SGB III reformiert. Ziel der Reform ist es, den Erstattungsprozess zu verschlanken und so Weiterbildungen attraktiver zu machen. Dies soll erreicht werden, indem feste Fördersätze verankert werden und Zuschüsse pauschalisiert werden.

Das aus dieser Maßnahme resultierende Qualifizierungsgeld hat zum Ziel, den Erhalt von Arbeitsplätzen trotz des laufenden Strukturwandels zu ermöglichen. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür besteht darin, nachzuweisen, dass ohne diese Förderung ein erheblicher Teil der Belegschaft Gefahr läuft, den Arbeitsplatz zu verlieren oder von Arbeitsplatzverlust bedroht ist.

Erhöhung der Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB

Private und öffentliche Unternehme sind ab einer Größe von 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Setzen Unternehmen diese Vorgabe nicht um, müssen sie eine Strafabgabe zahlen. Diese Abgabe erhöht sich 2024 um 580 € von 140 auf 720 €.

Zu den anrechnungsfähigen Personen zählen u.a. Menschen mit einem Behinderungsgrad von 30 oder 40 %. Diese Personen haben die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Bei positivem Entscheid dürfen Unternehmen diesen Personen Arbeitsplätze anbieten, die eigentlich für Menschen mit erheblicher Behinderung vorgesehen sind.

Diese radikale Erhöhung basiert zum Teil darauf, dass 2020 von 160.000 betroffenen Unternehmen nur 100.000 Unternehmen die Strafabgabe gezahlt haben.

Fazit

Wie in jedem Jahr sind die gesetzlichen Änderungen und Neuerungen vielfältig und umfangreich. Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Änderungen bereits im Verlauf des Vorjahres beschlossen wurden, geraten einige Neuerungen bei der Vorbereitung auf das neue Jahr leicht in Vergessenheit. Wir hoffen, dass wir Ihnen schon vergessene Änderungen ins Gedächtnis rufen und wichtige Hinweise für das laufen Jahre geben konnten.

Weitere Neuigkeiten zu gesetzlichen Änderungen und Neuerungen das Jahr 2024 betreffend, finden Sie hier: Gesetzliche Änderungen für Arbeitgeber und -nehmer in 2024

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