Zwischenzeugnis

Eine Frau in schwarz gekleidet steht zwischen zwei Männern, die blaue Oberteile anhaben an einem schwarzen Hochtisch. Die Frau hält ihr Zwischenzeugnis in der Hand. Alle drei schauen drauf.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Zwischenzeugnis wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt und enthält eine Auflistung der Tätigkeiten sowie eine Beurteilung von Leistung und Verhalten des Mitarbeiters.
  • Arbeitnehmer können es anfordern, haben jedoch keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
  • Ein Zwischenzeugnis wird häufig bei Abteilungswechseln, Vorgesetztenwechseln oder auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt, um Feedback zu den bisherigen Leistungen zu erhalten.
  • Es enthält Angaben zur Dauer und Art des Beschäftigungsverhältnisses, eine Beschreibung der Aufgaben, eine Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens.

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Am Ende einer Beschäftigung muss ein Unternehmen dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin ein Arbeitszeugnis ausstellen. Doch es gibt auch das Zwischenzeugnis, welches während der Tätigkeit im Unternehmen ausgestellt werden kann. Wie das Arbeitszeugnis listet es die Tätigkeiten des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin auf und enthält eine Beurteilung über Leistung und Verhalten.

Zudem muss es wohlwollend formuliert sein und darf den weiteren beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin nicht negativ beeinträchtigen.

Anspruch

Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin kann jederzeit ein Zwischenzeugnis anfordern, um einen Überblick über die bisherige Beurteilung zu erhalten. Im Gegensatz zu einem Arbeitszeugnis hat man gesetzlich jedoch keinen Anspruch darauf. Ein Unternehmen ist demnach nicht verpflichtet, das Zeugnis auszustellen und kann die Ausgabe verweigern.

Ausstellung

Es gibt verschiedene Situationen, in denen ein Zeugnis ausgestellt wird.

Steht ein Abteilungswechsel des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin an oder wechselt der Vorgesetzte, können die Angestellten ein Zwischenzeugnis anfordern, um eine Beurteilung zu erhalten. Außerdem können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, um Rückmeldung über die eigenen Leistungen zu bekommen.

Welche Angaben müssen gemacht werden?

Inhaltlich unterscheidet sich ein Zwischenzeugnis kaum von einem Arbeitszeugnis. Man hat die Möglichkeit, ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Typischerweise enthält solch ein Zeugnis folgende Angaben:

  • Angaben zu Dauer und Art des Beschäftigungsverhältnisses
  • Beschreibung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten
  • Beurteilung der Leistungen
  • Bewertung des Verhaltens

Nicht zu vergessen ist die Begründung für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses sowie die Schlussformel.

Hinweis: Ein Zeugnis muss immer in Schriftform übergeben werden und im Präsens formuliert sein. Es muss das Ausstellungsdatum beinhalten sowie die Unterschrift des Beurteilenden. Eine digitale Signatur ist ausgeschlossen.

Gibt es Abweichungen von der Regelung zur Ausstellung eines Zwischenzeugnisses?

In vielen Tarifverträgen erhält der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bei triftigem Grund. In diesem Fall muss der Arbeitgeber unverzüglich das Zeugnis ausstellen.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten