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Gesetzliche Änderungen für Arbeitgeber und -nehmer in 2024
Lernen Sie alle gesetzlichen Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen.

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Datum

Wie in jedem Jahr erwarten den HR-Bereich auch im kommenden Jahr einige gesetzliche Änderungen. Wir möchten Ihnen bereits heute einen kleinen Überblick darüber verschaffen.

Neuer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 1.1.2024 von 12 € auf 12,41 €. Dadurch ändern sich auch die Verdienstgrenzen des Mini- und Midijobs.

Die Verdienstgrenze für Minijobs wird ab Januar 2024 auf 538 € pro Monat angehoben. Dadurch ändern sich die Verdienstgrenzen für Midijobs von 520,01 € bis 2.000,00 € auf 538,01 € bis 2.000,00 €. Außerdem werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im unteren Einkommensbereich in Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge entlastet, während die Belastung für Arbeitgeber in diesem Bereich zunimmt. Anfangs beträgt der Arbeitgeberanteil 28 % und wird schrittweise bis zur Einkommensgrenze von 2.000 € auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag angeglichen.

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze, die man erreichen muss, um zwischen der freiwillig gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen zu können, steigt um 2.700 € von 66.600 € auf 69.300 €. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, die für sehr lang privatversicherte Beschäftigte gilt, steigt ebenfalls. Allerdings „nur“ um 2.250 € von 59.850 € auf 62.100 €.

Die Anhebung der Pflichtgrenze führt gleichzeitig zu einer Beschränkung der Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Krankenversicherung. Im Vergleich zu 2013 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute monatlich 1.440 € mehr verdienen, um die Option zu haben, sich privat versichern zu lassen.

Voraussichtliche Sachbezugswerte

Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Im maßgeblichen Zeitraum (Juli 2022 – Juni 2023) wurde eine Erhöhung von 8,4 % des durchschnittlichen Verbraucherpreises festgestellt.

Verpflegung

Die Sachbezugswerte für Verpflegung werden monatlich um 25 € angehoben, von 288 € auf 313 €. Das entspricht einer Erhöhung von 8,68 %. Für ein Frühstück können nun 2,17 € pro Kalendertag angesetzt werden, für Mittag- und Abendessen jeweils 4,13 €.

Unterkunft & Miete

Der Wert für Unterkunft und Miete wird von 265 € auf 278 € angehoben. Falls in individuellen Fällen der Tabellenwert als unangemessen erscheint, besteht die Möglichkeit, den ortsüblichen Mietpreis als Grundlage für die Bewertung heranzuziehen.

Neues SV-Meldeportal

Nach 23 Jahren wird die Anwendung sv.net aus dem Netz genommen und durch das SV-Meldeportal ersetzt. Bisher haben Krankenkassen sv.net als freiwilligen Service angeboten. Ab dem 1. Januar 2024 übernehmen die Sozialversicherungsträger diese Aufgabe gemäß § 95a SGB IV.

Das SV-Meldeportal steht seit dem 4. Oktober zur Verfügung. sv.net wird zwar erst zum Ende des Jahres eingestellt, es ist dennoch ratsam, sich bereits jetzt mit dem neuen Portal vertraut zu machen.

Hartmuts Infopunkt
Nutzerinnen und Nutzer, die unsere Payroll-Lösung im Einsatz haben, benötigen das SV-Meldeportal in der Regel nicht, da SV-Meldungen direkt über unser Abrechnungsprogramm abgesetzt werden können.

Über weitere gesetzliche Neuerungen und Änderungen informieren unsere Expertinnen und Experten Sie gerne während unseres Jahreswechselseminars.

Hier mehr dazu erfahren!

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