Krankmeldung

Eine Frau in einer weißen Bluse steht mit dem Rücken zur Kamera im Vordergund. Sie spricht zu einem Mann in grauem Hemd und einer Frau in grüner Bluse. Alle trinken Kaffee und besprechen eine Krankmeldung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber sofort über ihre Erkrankung informieren, sobald diese bekannt ist.
  • Spätestens ab dem vierten Krankheitstag ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich.
  • Seit einiger Zeit wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel elektronisch (eAU) an den Arbeitgeber übermittelt.
  • Seit Ende 2023 ist die telefonische Krankschreibung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wann muss eine Krankmeldung erfolgen?

Prinzipiell gilt es zwischen einer Krankmeldung und einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu unterscheiden.

Eine Krankmeldung zielt darauf ab, den Arbeitgeber über die eigene Abwesenheit zu informieren. Dabei kommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwei Pflichten zu: die Anzeige- und Nachweispflicht.

Anzeigepflicht

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich über eine Krankheit und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit zu informieren. „Unverzüglich“ bedeutet in diesem Fall, ohne vermeidbare Verzögerung zu handeln.

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form der Krankmeldung. Wichtig ist lediglich, dass die Information den Arbeitgeber tatsächlich erreicht. Möglich sind daher E-Mails, Anrufe, SMS oder WhatsApp-Nachrichten – vorausgesetzt, diese Kommunikationswege werden üblicherweise genutzt und die Nachrichten werden im Normalfall gelesen.

Hat der Arbeitgeber jedoch eine bestimmte Art der Krankmeldung vorgeschrieben, muss diese Vorgabe eingehalten werden.

Nachweispflicht

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit spätestens nach 3 Tagen ärztlich feststellen lassen. Bei gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt an den Arbeitgeber übermittelt.

Für ihre eigenen Unterlagen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Papierausdruck. Sollte es zu einem Übermittlungsfehler kommen, kann dieser Ausdruck zudem als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber genutzt werden.

eAU

Die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist die digitale Version der Krankmeldung. Sie wird über die Telematikinfrastruktur sicher von der Arztpraxis über die Krankenkasse an den Arbeitgeber übermittelt. Dank der verschlüsselten Übertragung bleibt der Schutz der sensiblen Daten jederzeit gewährleistet.

Die telefonische Krankschreibung

Seit dem 7. Dezember 2023 ist die telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich.

Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist, dass:

  • die Patientin oder der Patient in der Arztpraxis bekannt ist, sprich sie oder er muss in den vergangenen 2 Jahren mindestens einmal zur Behandlung dort gewesen sein.
  • es sich um keinen schweren Krankheitsverlauf handelt. In diesem Fall müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer persönlich in Arztpraxen vorstellig werden.
  • die Arztpraxis sich versichern kann, dass wirklich die Patientin oder der Patient am Apparat ist.
  • es keine Videosprechstunde gibt. Sofern Arztpraxen diese anbieten, ist eine einfache telefonische Krankschreibung nicht möglich.

Die telefonische Krankschreibung ist auf maximal fünf Tage begrenzt. Für gesetzlich Versicherte wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auch in diesem Fall digital an den Arbeitgeber übermittelt. Privatversicherte hingegen erhalten die AU per Post oder können sie nach der Genesung persönlich in der Praxis abholen.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten