Das Wichtigste in Kürze:
- Rufbereitschaft bedeutet, dass ein Arbeitnehmer außerhalb der regulären Arbeitszeit erreichbar sein muss, um im Bedarfsfall innerhalb einer bestimmten Frist zur Arbeit zu erscheinen.
- Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie schnell jemand im Einsatz sein muss.
- Die Bereitschaft wird in der Regel pauschal vergütet, während tatsächliche Arbeitszeit regulär entlohnt wird.
- Die Vergütung ist nicht steuerfrei, sondern unterliegt der Steuer- und Beitragspflicht.
Inhalt
Was ist die Rufbereitschaft?
Rufbereitschaft bedeutet, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin außerhalb der regulären Arbeitszeit auf Abruf bereitsteht, um im Bedarfsfall innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit im Unternehmen sein zu können. Während der dieser Zeit müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen telefonisch erreichbar sein, können jedoch selbst bestimmen, an welchem Ort sie sich befinden.
Zählt sie zur Arbeitszeit?
Nein, die die Bereitschaft gehört laut Arbeitszeitgesetz in die Ruhezeit und ist somit keine Arbeitszeit. Sie wird zu Arbeitszeit, wenn der oder diejenige in der Rufbereitschaft angerufen wird und tatsächlich arbeiten muss.
Achtung: Sind Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen durch die Rufbereitschaft in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt, weil man innerhalb einer bestimmten Zeit anwesend sein muss, kann sie auch als Arbeitszeit gelten.
Einsatzzeit
Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie schnell der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nach einem Anruf bei der Arbeit sein muss. Für das Bundesarbeitsgericht sind 45 Minuten angemessen.
Müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rufbereitschaft leisten?
Bei Unternehmen, die Personen in Rufbereitschaft benötigen, wie zum Beispiel in der Gastronomie- und Hotelbranche oder auch dem Gesundheitswesen, sind Rufbereitschaften im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Durch die Unterzeichnung des Vertrags verpflichtet sich der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin dazu, Rufbereitschaften zu leisten.
Wird Rufbereitschaft vergütet?
Die Zeit muss nicht vergütet werden. In der Regel zahlen Unternehmen ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen jedoch einen pauschalen Betrag für die Zeit innerhalb der Rufbereitschaft.
Muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin tatsächlich die Arbeit antreten, werden diese Stunden wie die restliche Arbeitszeit ganz normal vergütet. Findet die Arbeitszeit während der Nacht oder am Wochenende statt, erhalten die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen noch den jeweiligen Zuschlag.
Ist Rufbereitschaft steuerfrei?
Nein, die Entlohnung für die Zeit ist nicht steuerfrei und stellt steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn dar.