Telearbeitsplatz

Eine Frau zeigt einem Mann den neu eingerichteten Telearbeitsplatz in einem privaten Büro. Im Hintergrund ist ein abstraktes Bild zu sehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Telearbeitsplatz ist ein dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz außerhalb der betrieblichen Räumlichkeiten.
  • Die gesetzlichen Anforderungen für Telearbeit sind in § 2 Abs. 7 ArbStättV festgelegt.
  • Der Arbeitgeber ist für die Bereitstellung der notwendigen Ausstattung, einschließlich Möbel und technischer Geräte verantwortlich.
  • Mobiles Arbeiten kann im Gegenteil zur Telearbeit an verschiedenen Orten ohne fest eingerichteten Arbeitsplatz ausgeführt werden.

Was ist ein Telearbeitsplatz?

Ein Telearbeitsplatz ist eine Form der flexiblen Arbeitsgestaltung, bei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre beruflichen Aufgaben dauerhaft von einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb der betrieblichen Räumlichkeiten des Arbeitgebers ausführen.

Meistens befindet sich dieser Arbeitsplatz in der privaten Wohnung, aber auch andere Orte sind möglich, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Gegensatz zum klassischen Büroarbeitsplatz ist der Telearbeitsplatz vollständig ausgestattet und vom Arbeitgeber eingerichtet, wobei dieser auch für die erforderlichen Arbeitsmittel wie Computer, Telefon und Internetanschluss sorgt.

Unterschied zwischen Telearbeitsplatz und Homeoffice

Oft wird der Telearbeitsplatz mit dem Begriff Homeoffice gleichgesetzt, jedoch gibt es wesentliche Unterschiede.

Der Telearbeitsplatz ist eine fest definierte und vertraglich geregelte Arbeitsform, bei der der Arbeitgeber eine gewisse Kontrolle über die Arbeitsumgebung hat.

Das Homeoffice hingegen bezeichnet oft eine flexiblere Arbeitsform, bei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelegentlich von zu Hause aus arbeiten, ohne dass hierfür ein fest eingerichteter Arbeitsplatz nötig ist.

Beim Homeoffice obliegt es außerdem in der Regel den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für die notwendige Ausstattung zu sorgen, während beim Telearbeitsplatz der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist.

Rechtliche Grundlagen: Gesetzliche Vorgaben für den Telearbeitsplatz

Die rechtlichen Grundlagen für den Telearbeitsplatz sind in § 2 Abs. 7 ArbStättV verankert.

Gemäß diesen Vorschriften muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Arbeitsplatz bei der Telearbeit den gleichen Anforderungen an Sicherheit und Ergonomie entspricht wie ein Arbeitsplatz im Büro.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsbedingungen am Telearbeitsplatz zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, etwa in Bezug auf Beleuchtung, Ergonomie und Arbeitszeitregelungen, ist auch hier zwingend erforderlich.

Einrichtung eines Telearbeitsplatzes

Die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes erfolgt in enger Abstimmung zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Der Arbeitgeber stellt die notwendige Ausstattung bereit, darunter Möbel, technische Geräte und gegebenenfalls auch Softwarelösungen. Ein wichtiger Aspekt bei der Einrichtung ist die Ergonomie, um langfristige Gesundheitsschäden wie Rückenschmerzen oder Augenprobleme zu vermeiden. Darüber hinaus müssen auch Datenschutz- und Datensicherheitsaspekte berücksichtigt werden, insbesondere wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu sensiblen Unternehmensdaten haben.

Was ist der Unterschied zum mobilen Arbeiten?

Der Unterschied zwischen einem Telearbeitsplatz und mobilem Arbeiten liegt hauptsächlich in der Ortsgebundenheit und der vertraglichen Regelung. Ein Telearbeitsplatz ist ein fest eingerichteter Arbeitsplatz, der sich an einem spezifischen Ort, meist in der privaten Wohnung, befindet und dessen Ausstattung vom Arbeitgeber gestellt wird.

Mobiles Arbeiten hingegen ist flexibler und ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Aufgaben an verschiedenen Orten zu erledigen, wie etwa im Café, im Zug oder auch im eigenen Zuhause, ohne dass hierfür ein fester Arbeitsplatz eingerichtet wird.

Während Telearbeit klar geregelt und strukturiert ist, bietet mobiles Arbeiten mehr Flexibilität, erfordert jedoch eine höhere Eigenverantwortung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezüglich der Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsstandards.

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Mitarbeiterin sucht Kontakt via iPhone. Im Hintergrund Glaskasten