Das Wichtigste in Kürze:
- Unternehmen sind nicht gesetzlich verpflichtet, Raucherpausen anzubieten.
- Während der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen dürfen Mitarbeiter rauchen.
- Um Fairness gegenüber Nichtrauchern zu gewährleisten, ist es ratsam, dass Raucher während ihrer Pausen ausstempeln.
- Wer ohne Ausstempeln raucht, begeht ggf. Arbeitszeitbetrug und riskiert eine Abmahnung oder Kündigung.
Inhalt
Muss ein Unternehmen Raucherpausen erlauben?
Da Raucherpausen in der Arbeitszeit nicht im Gesetz geregelt sind und diese meist sehr kurze Pausen darstellen, liegt es ganz im Ermessen des Arbeitgebers, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Raucherpausen zu erlauben.
In der offiziellen Ruhezeit bei mehr als sechs Stunden Arbeit dürfen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen natürlich rauchen. Das kann ein Unternehmen nicht verbieten.
Worauf sollten Unternehmen achten, wenn sie Raucherpausen erlauben?
Da Raucherpausen in der Arbeitszeit kurze Unterbrechungen darstellen, die nicht unter die gesetzliche Pausendefinition von mindestens 15 Minuten fallen, sollten diese Pausen klar im Unternehmen geregelt sein.
Um die Fairness gegenüber Nichtrauchern zu bewahren, ist es am besten, wenn Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für eine Raucherpause ausstempeln müssen. So kann es nicht zu Diskussionen kommen, dass Raucher und Raucherinnen weniger arbeiten als die, die es nicht tun.
Was ist, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin rauchen geht, ohne auszustempeln?
Ist im Unternehmen klar definiert, dass man zum Rauchen ausstempelt und man geht rauchen ohne diese Zeit zu erfassen, begeht man Arbeitszeitbetrug. Dies kann zu einer Abmahnung führen und eventuell auch zu einer Kündigung, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nach einer Abmahnung weiterhin Raucherpausen macht, ohne die Zeiten zu erfassen.
Sollten Unternehmen im Außenbereich des Gebäudes einen Raucherbereich einrichten?
Ein Raucherbereich außerhalb des Gebäudes sorgt dafür, dass das Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz erfüllt. Gleichzeitig wird der Brandschutz verbessert, da Raucher und Raucherinnen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen rauchen dürfen.
Ein Raucherbereich für die Beschäftigten zeigt, dass das Unternehmen die unterschiedlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anerkennt. Dies fördert ein inklusives und respektvolles Arbeitsklima, in dem sich sowohl Raucher als auch Nichtraucher wertgeschätzt fühlen.
Und auch wenn Rauchen nicht gesund ist, kann der Raucherbereich durchaus eine soziale Funktion haben, denn Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die gemeinsam eine Raucherpause machen, tauschen sich oft aus und pflegen somit soziale Kontakte.