Das Wichtigste in Kürze:
- Urlaubssperren sind grundsätzlich rechtlich zulässig, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen.
- Unternehmen müssen sich bei der Verhängung einer Sperre an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten.
- Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat in die Entscheidung einbeziehen.
- Die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter sollten nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Inhalt
Was ist eine Urlaubssperre?
Bei einer Urlaubssperre dürfen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem bestimmten Zeitraum keinen Urlaub nehmen. Oft wird solch eine Sperre für Zeiten verhängt, in denen die Arbeitsbelastung besonders hoch ist oder wichtige Projekte abgeschlossen werden müssen.
Dabei muss die Urlaubssperre nicht zwingend alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betreffen. Sie kann sich nur auf bestimmte Abteilungen konzentrieren. Ein Beispiel hierfür ist die Vorweihnachtszeit im Einzelhandel oder der Jahresabschluss in einem Unternehmen, bei dem das gesamte Buchhaltungs- und Lagerpersonal unbedingt vor Ort sein muss.
Ist es gesetzlich erlaubt?
Ja, Urlaubssperren sind grundsätzlich rechtens, wenn wichtige betriebliche Gründe vorliegen. Dabei müssen jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen und Einschränkungen beachtet und eingehalten werden.
Ohne triftigen Grund darf keine Sperre ausgesprochen werden. In Deutschland ist das Thema in § 7 im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt.
Darf ein Unternehmen beliebig Urlaubssperren verhängen?
Unternehmen dürfen zwar eine Urlaubssperre verhängen, allerdings muss dies im Einklang mit dem Arbeitsrecht stehen. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, hat dieser ein Mitspracherecht.
Möchte ein Unternehmen eine Urlaubssperre verhängen, sollte dies frühzeitig und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen klar kommuniziert werden. Auch sollte das Unternehmen versuchen, auf die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten Rücksicht zu nehmen.
Der Urlaub ist bereits genehmigt – was nun?
Wurde ein Urlaub bereits vor einer Urlaubssperre genehmigt, dürfen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen diesen auch nehmen. Denn eine Urlaubssperre betrifft immer nur neue Urlaubsanträge, die den Zeitraum der Urlaubssperre betreffen.
In einem echten Notfall, der schwerwiegende Folgen für das Unternehmen haben könnte, darf der Arbeitgeber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten, ihren Urlaub abzubrechen. Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin dieser Bitte nachkommt und bereits eine Reise gebucht hatte, die nun storniert oder umgebucht werden muss, übernimmt der Arbeitgeber die anfallenden Kosten.
Wie lange darf eine Urlaubssperre andauern?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze bezüglich der Dauer. Sie hängt immer von den dringenden betrieblichen Gründen ab und sollte so lang wie betrieblich notwendig aber so kurz wie möglich sein.