Das Wichtigste in Kürze:
- Es gibt keine einheitliche Feiertagsregelung in Deutschland.
- Ist der Arbeitsort in einem anderen Bundesland als der Wohnort, gilt die Feiertagsregelung des Arbeitsortes.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, das Entgelt für Feiertage zu zahlen, auch wenn keine Arbeitsleistung erbracht wird.
- Für Teilzeitkräfte gelten grundsätzlich die gleichen Feiertagsregelungen wie für Vollzeitkräfte.
Inhalt
Was ist die Feiertagsregelung?
Die gesetzlichen Feiertage in Deutschland sind Ländersache, sodass jedes Bundesland seine eigenen Regelungen hat. Neben 9 einheitlichen Feiertagen sind weitere von Region zu Region unterschiedlich.
Wie ist die rechtliche Lage, wenn Wohn- und Arbeitsort des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin in zwei unterschiedlichen Bundesländern liegen und in einem Bundesland ein Feiertag ist und im anderen nicht?
Die Antwort ist hier eindeutig: Der konkrete Arbeitsort ist in diesem Fall maßgeblich. Somit muss ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeiten gehen, auch wenn am eigenen Wohnort ein Feiertag ist.
Sind Feiertage gesetzlich geregelt?
Feiertage sind Tage der Arbeitsruhe und in § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt. Die Vergütung für diese Tage ist in § 2 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Demnach müssen Arbeitgeber trotz des Ausfalls der Arbeitszeit das Entgelt für diesen Tag zahlen.
Wie ist die Feiertagsregelung, wenn ich immer im Homeoffice arbeite?
Wenn man im Homeoffice arbeitet, hängt die Feiertagsregelung davon ab, welche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag festgelegt sind und ob man vollständig oder nur teilweise von zu Hause aus arbeitet.
Hat ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mit dem Arbeitgeber oder eine Telearbeitsvereinbarung geschlossen und der Wohnort ist dauerhaft der tatsächliche Arbeitsplatz, so gelten die Feiertagsregelungen am Arbeitsort und dementsprechend am Wohnort. In diesem Fall hat der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin Anspruch auf den Feiertag, auch wenn es am Standort des Unternehmens kein Feiertag ist.
Wie ist die Feiertagsregelung bei Teilzeit?
Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Teilzeit gelten die gleichen Regeln wie für Vollzeitkräfte. Hier kommt es jedoch darauf an, wie oft Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in der Woche arbeiten.
Arbeitet ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nur an 4 Tagen in der Woche und fällt ein Feiertag auf einen dieser Tage, hat der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin frei und ein Anrecht auf Vergütung. Fällt der Feiertag jedoch auf den Tag, an die Teilzeitkraft nicht arbeiten müsste, dann muss dieser Tag auch nicht als Feiertag vergütet werden.
Wie sieht die Feiertagsregelung bei Arbeitsplätzen aus, an denen auch an Feiertagen gearbeitet wird?
In Berufen, in denen auch an Feiertagen gearbeitet werden muss – wie etwa in der Pflege oder Gastronomie – haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anspruch auf einen Freizeitausgleich. Dieser muss innerhalb von 8 Wochen nach dem Feiertagsdienst gewährt werden.
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